Bundespolizeidirektion München: Nach Ermittlungen der Bundespolizei: Mehrjährige Haftstrafe – Wegen gewerbsmäßigen Einschleusens zu über vier Jahren Haft verurteilt

Vier Jahre und drei Monate Haft wegen gewerbsmäßigen Einschleusens. Die Rosenheimer Bundespolizei ist im Rahmen der Grenzkontrollen auf die Spur eines somalischen Schleusers gekommen.

Traunstein / Rosenheim (ots) - Das Landgericht Traunstein hat am Donnerstag (1. März) einen somalischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Außerdem wurde ein nachweisbarer Schleuserlohn in Höhe von 2.200 Euro eingezogen. Auf die Spur des Afrikaners war die Rosenheimer Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen gekommen.

Seit September 2016 waren den Bundespolizisten auf der A93 vor allem in Fernreisebussen aus Italien immer wieder afrikanische Migranten aufgefallen, die mit Papieren anderer Personen versucht hatten, illegal einzureisen. Nachforschungen erhärteten den Verdacht, dass hinter diesen Fällen organisierte Schleuseraktivitäten steckten. Schließlich konzentrierten sich die Ermittlungen der Rosenheimer Beamten auf einen Somalier, der im April 2017 auf der B2 bei Mittenwald im Reisebus festgenommen worden war. Seither befand er sich in Untersuchungshaft. Dem 41-Jährigen konnte nachgewiesen werden, dass er Migranten in Italien gegen Bezahlung mit seinen eigenen und beschafften fremden Dokumenten ausgestattet hatte. Für dieses kriminelle "Geschäftsmodell" kassierte der Mann nun am Traunsteiner Landgericht die mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
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vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
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