Ginsheim-Gustavsburg (ots) - Vermutlich aus Unachtsamkeit fuhr eine 29 Jahre alte Autofahrerin aus dem Kreis Offenbach am Donnerstag (01.03.) gegen 13.15 Uhr in der Darmstädter Landstraße auf ein vor ihr verkehrsbedingt anhaltendes Fahrzeug auf. Niemand wurde verletzt, glücklicherweise nur Blechschaden. Ein Unfall, wie er sich täglich mehrfach auf deutschen Straßen ereignet und auch für die Polizei eigentlich eine Routineangelegenheit. Bei dem beschädigten Fahrzeug, auf das die 29-Jährige prallte, handelte es sich aber um einen Testwagen eines bekannten Automobilherstellers, an dessen Heck sich ein Feinstaubmessgerät im Wert von 200.000 Euro befand. Das Gerät wurde bei dem Aufprall zerstört. Inklusive des hierbei kaum ins Gewicht fallenden Heckschadens am Testauto sowie dem Frontschaden am Pkw der Frau beträgt der Schaden nach ersten Schätzungen der Ordnungshüter zirka 214.000 Euro.
Übrigens sieht der Bußgeldkatalog für das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug durch außer Acht lassen der nötigen Sorgfalt, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro vor. Unabhängig davon, wie hoch der dabei entstandene Schaden ist. Im Einzelfall können die Polizeibeamten zudem auf die Einbehaltung des Verwarnungsgelds verzichten und den Verursacher an Ort und Stelle mündlich wegen der Ordnungswidrigkeit verwarnen. Von dieser Regelung machten die Ordnungshüter in diesem Fall Gebrauch.
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