Münster (ots) - Polizisten stoppten Ende Januar einen 18-jährigen Rollerfahrer ohne Helm. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Münsteraner keinen Führerschein besitzt.
Am Donnerstag (1.3., 13:30 Uhr) machte sich der 18-Jährige auf den Weg zur Polizeiwache zur Vernehmung. Ein Polizist sah, dass der Münsteraner dazu erneut seinen Motorroller nutzte. Einen Führerschein, um das Fahrzeug führen zu dürfen, hatte er allerdings immer noch nicht.
Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren.
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