Reichenbach/V. (ots) - Gestern Abend entging ein 31-jähriger Österreicher seiner Verhaftung nur dadurch, dass eine Bekannte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe bei der Bundespolizei entrichtete.
Die Beamten hatten den Reisenden in einem Zug auf der Strecke Hof-Dresden überprüft und dabei festgestellt, dass ihn das Amtsgericht Lörrach 2016 wegen Diebstahl per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt hatte.
Da er den Betrag bislang nicht beglichen hatte und ihm die Einsatzkräfte mitteilten, dass er nun deswegen die angedrohte Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen anzutreten hätte, rief der Mann eine Bekannte an. Sie zahlte die Geldstrafe von 450 Euro sowie die entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von 70 Euro, sodass er auf freiem Fuß bleiben konnte.
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