Hopsten / Münster (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, des Polizeipräsidiums Münster und der Kreispolizeibehörde Steinfurt
In der Sonntagnacht (4.3.; 01:30 Uhr) erhielt die Polizei den Hinweis auf eine leblose Person in Hopsten. Der vermutlich 54-jährige Mann lag im Garten des Einfamilienhauses. "Welches Geschehen zum Tod des Mannes geführt hat, ist derzeit völlig unklar", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (4.3.) in Münster. "Derzeit kann weder ein Unfallgeschehen noch ein Tötungsdelikt ausgeschlossen werden."
Mit der Sicherung der Spuren ist eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster beauftragt. "Die Staatsanwaltschaft wird morgen die Obduktion des Verstorbenen beantragen", sagte der Oberstaatsanwalt weiter. "Bis zu deren Abschluss werden wir wohl keine Klarheit zum Geschehensablauf bekommen."
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