Obduktion ergab keine Hinweise auf Fremdverursachung – Tod in Hopsten war vermutlich ein Unglücksfall

Münster / Hopsten (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, des Polizeipräsidiums Münster und der Kreispolizeibehörde Steinfurt

Nachtrag zur ots Meldung vom 4.3.2019 "Leblose Person im Garten in Hopsten aufgefunden - Umfangreiche Spurensicherung erforderlich"

"Die Obduktion am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster hat keinen Hinweis auf eine mögliche Fremdverursachung ergeben", sagte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute (5.3.) in Münster. "Die Rechtsmediziner gehen aufgrund der tödlichen Verletzungen von einem Sturz aus großer Höhe aus."

Der 54-jährige Mann lag in der Nacht von Samstag auf Sonntag leblos im Garten eines Einfamilienhauses in Hopsten. "Der genaue Geschehensablauf in der Samstagnacht ist nach wie vor unklar", erläuterte der Oberstaatsanwalt weiter. "Die Ermittler vermuten einen Unglücksfall."

Für Presseanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415 zu erreichen.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Roland Vorholt
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster