Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Den Reisebeginn hatte sich ein 28-jähriger Deutscher anders vorgestellt.
Anstatt den Urlaubsflieger nach Hurghada/Ägypten zu besteigen, wurde der Fluggast bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei verhaftet.
Nach Verurteilung wegen Betrug zahlte der Betroffene die Geldstrafe in Höhe von 1.800,-EUR nicht und entzog sich im weiteren Verfahren der Strafvollstreckung.
Der haftbefreiende Geldbetrag konnte auch vor Ort nicht aufgebracht werden. Daher erfolgte zur Verbüßung der - 90 - tägigen Ersatzfreiheitsstrafe die Überstellung an die Justizvollzugsanstalt Hannover.
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Frank Steigerwald
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