BPOLI BHL: Ein 24 Stunden Einblick

Breitenau/Bad Schandau (ots) - Im Rahmen der grenzpolizeilichen und bahnpolizeilichen Fahndung am 06. März 2018 hatten die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gleich mehrere gesuchte Personen verhaftet.

Kurz nach Mitternacht stellte sich bei einem türkischen Staatsangehörigen heraus, dass dieser wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte in der Vergangenheit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gegen den 52-Jährigen. In der Zwischenzeit wurde er abgeschoben. Resultierend aus dem nationalen Haftbefehl verhängte das Gericht eine Restfreiheitsstrafe von 258 Tage. Nach der Einreise wurde er zum Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Dresden verbracht.

Sechs Stunden später erfolgte die nächste Verhaftung. Der Kroate (38 Jahre) wurde wegen Trunkenheit im Verkehr im Bereich Darmstadt verurteilt. Für seine kriminelle Vergangenheit verhängte das Gericht gegen ihn eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 726,61 Euro begleichen konnte, durfte er weiterreisen.

Weitere 60 Minuten später überprüften die Einsatzkräfte am Bahnhof Bad Schandau einen Tschechen. Der 33-Jährige wurde wegen Eigentumskriminalität verurteilt. Seinen Haftantritt konnte er abwenden und bezahlte die offene Geldstrafe in Höhe von 273,50 Euro.

Kurz vor 11:00 Uhr leiteten die Einsatzkräfte einen Reisebus mit mehreren Insassen zum PWC "Am Heidenholz" ab. Ein Bulgare (44 Jahre) durfte nicht weiterreisen, da er zum Haftantritt nicht vorstellig wurde. Das Amtsgericht Pinneberg verurteilte den Gesuchten wegen Trunkenheit im Verkehr. Die geforderte Geldstrafe konnte er nicht aufbringen. Im Anschluss verbrachten die Beamten den Verurteilten zum Haftantritt für die nächsten 100 Tage in die Justizvollzugsanstalt Dresden.

Nach Mitternacht, am 07. März 2018, geriet ein Rumäne in den Fokus der Einsatzkräfte auf der Bundesautobahn 17.

Fahndungserfolg!

Der rumänische Staatsangehörige (36 Jahre) wurde mit drei nationalen Haftbefehlen gesucht. Wegen Eigentumskriminalität in München und Hamburg wurde er mehrfach polizeibekannt. Aufgrund seiner kriminellen Handlungen verhängte die Freie und Hansestadt Hamburg gegen den Rumänen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet. Jetzt kam er erneut zur Einreise und seine Festnahme erfolgte nach der Überprüfung seiner Personalien.

Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung hatte der Kriminelle seinen Haftantritt in Dresden für die nächsten 500 Tage. Nach der Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe erfolgt seine Abschiebung nach Rumänien.

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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
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Steffen Ehrlich
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