Nienburg (ots) - (BER)Am Dienstag, 06.03.2018, in der Zeit zwischen 17.20 Uhr und 23.00 Uhr stellten die Polizeibeamten in Nienburg bei Verkehrskontrollen drei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zusätzlich bei einer Kontrolle ein Fahren ohne Fahrerlaubnis fest. Gegen 17.20 Uhr kontrollierten die Beamten den Fahrer eines Zweirades mit schwarzen Versicherungskennzeichen. Diese sind seit dem 01.03.2018 nicht mehr gültig, das Fahrzeug besitzt keinen Versicherungsschutz mehr und der Fahrer begeht eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der 63-jährige Nienburger musste sein Mofa abstellen und vor der Weiterfahrt eine neue Versicherung abschließen. Ein zweiter Fahrer mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen fiel den Beamten gegen 21.00 Uhr in der Verdener Landstraße auf. Dieses als Mofa deklarierte Fahrzeug erreichte eine Geschwindigkeit von ca. 40 km/h und wurde damit führerscheinpflichtig. Diesen hatte der 42-jährige Nienburger nicht. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Die dritte Kontrolle erfolgte gegen 23.00 Uhr, ebenfalls auf der Verdener Landstraße. Ein von den Polizeibeamten kontrolliertes Pkw-Kennzeichen lag zur Entstempelung ein, weil der Eigentümer seit geraumer Zeit die Versicherungsbeiträge nicht entrichtet hatte. Seit dem 08.01.2018 bestand kein Versicherungsschutz mehr. Die Zulassungsstempel an den Kennzeichenschildern wurden entfernt, die Weiterfahrt untersagt und auch in diesem Fall ein Strafverfahren eingeleitet. Die Polizei spricht eine dringende Empfehlung für alle Fahrer und Fahrerinnen von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen aus, diese mit den aktuellen, blauen, Schildern zu versehen. Diese sind bei nahezu jeder Versicherungsgesellschaft zu bekommen.
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