Michelstadt (ots) - Durch eine geschickte Gesprächsführung konnte am Freitag (9.3.2018) eine Frau einem Ehepaar aus Michelstadt am Telefon vorgaukeln, dass sie die Enkeltochter des Paares sei und für einen Immobilienkauf kurzfristig Geld benötige. Auf die Schnelle konnte das Paar 20.000 Euro von der Bank abheben. Am Nachmittag erfolgte schließlich im Hof des Hauses die Geldübergabe. Wie von der falschen Enkeltochter telefonisch angekündigt habe sie nicht persönlich vorbeikommen können und stattdessen eine Botin geschickt. Die Unbekannte nahm das Geld an sich und verschwand. Die Abholerin ist etwa 30 Jahre alt und soll mit ihrer Körpergröße von etwa 1,50 Meter eine kräftige Statur haben. Die Frau mit einem asiatischen Aussehen hat dunkle schulterlange Haare und trug zur Tatzeit einen dunklen, etwa knielangen, Mantel. Dass das Ehepaar Betrügern auf dem Leim gegangen ist, hat sich erst im Nachhinein heraus gestellt.
Dieser Ablauf ist typisch für die Enkeltrick-Masche, mit den Betrügern immer wieder erfolgreich sind. Im Telefonat machen sie geschickt dem Angerufenen Glauben, ein Familienmitglied zu sein. Nachdem schließlich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde, wird Geld gefordert und der Angerufene unter zeitlichen oder emotionalen Druck gesetzt. Damit der Betrug nicht bei der Geldübergabe auffliegt, werden Gründe vorgeschoben nicht persönlich zu erscheinen. Stattdessen tauchen wildfremde Menschen als Bote auf. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte bei jedem die innere Alarmglocke schrillen. Wenn es dem Familienmitglied so wichtig ist Geld zu bekommen, warum kommt er nicht persönlich, sondern vertraut einem Fremden? Hören Sie genau hin, wer anruft. Hat sich der Angerufene selbst mit Namen vorgestellt? Seien Sie misstrauisch, wenn Sie erraten sollen, wer dran ist. Vertrauen Sie niemals einer Stimme am Telefon und lassen Sie sich nicht drängeln. Bestehen Sie darauf, dass das Familienmitglied persönlich erscheint und übergeben Sie niemals fremden Personen Geld. Sichern Sie sich innerhalb der Familie ab, dass die Forderung berechtigt ist. Schnelle Hilfe erhalten Sie auch von Ihrer Polizei, wenn sie den Notruf wählen.
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