Breitenau/Sebnitz (ots) - Am 14. März 2018 leiteten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen Reisebus mit tschechischer Zulassung und dessen Insassen zur grenzpolizeilichen Kontrolle ab.
Die Überprüfungen der Personen fanden auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" statt. Ein Businsasse durfte die Fahrt nach Halle (Saale) nicht fortsetzen. Der georgische Staatsangehörige (30 Jahre) händigte zur Überprüfung sein Reisedokument aus. In den letzten Jahren war er wegen Eigentumskriminalität und wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Deutschland bereits in Erscheinung getreten. Weiterhin hatte er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt, mit negativer Entscheidung der Behörde.
Im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung erhärtete sich der Verdacht eines längerfristigen Aufenthaltes in Deutschland. Aufgrund der Gesamtumstände erfolgte seine Zurückschiebung nach Tschechien.
Für einen rumänischen Staatsangehörigen (29 Jahre) war die Reise auf der Bundesautobahn 17 in Breitenau aber nur kurz unterbrochen. Das Amtsgericht Zeitz verurteilte den 29-Jährigen wegen gemeinschaftlichen Betrugs in drei Fällen. Ein Bekannter zahlte die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 486,25 Euro bei der Polizei Sachsen-Anhalt ein.
Am späten Vormittag überprüften Einsatzkräfte vom Bundespolizeirevier Krippen einen Deutschen (37 Jahre) in Sebnitz. Auch er konnte seinen Strafantritt in letzter Minute abwenden. Der 37-jährige wurde durch die Amtsgerichte Grimma und Torgau, wegen Beleidigung und wegen Nichtbezahlung einer Geldbuße, verurteilt. Er nutzte die Möglichkeit und brachte die geforderten Barmittel in Höhe von 680,50 Euro auf. Im Anschluss durfte er das Polizeirevier Sebnitz verlassen.
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