Mettmann (ots) - Am Freitagmorgen des 16.03.2018, gegen 09.00 Uhr, fiel einem Polizeikradfahrer, vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, auf der Schneiderstraße in Langenfeld ein Kleinlastwagen mit offener Ladepritsche auf, der im hinteren Fahrwerk erkennbar stark eingefedert war und dadurch mit dem Heck sehr tief über der Straße lag. Und auch die Hinterreifen des LKW Opel Movano wirkten schon auf den ersten Blick ungewöhnlich stark belastet und platt, so dass sofort der begründete Verdacht aufkam, dass das zulässige Gesamtgewicht des Transportes durch übermäßige Beladung erheblich überschritten sein könnte.
Eine angeordnete Kontrollwägung, auf einer amtlich geeichten Waage, bestätigte dann den Verdacht einer erheblichen Überladung sehr eindeutig. Der mit nassem Mutterboden beladene Movano brachte insgesamt 5.540 Kilogramm auf die Waage. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt aber nur 3.500 Kilogramm. Somit ergab sich eine vorwerfbare Überladung von 57,7 Prozent !
Leicht vorzustellen, dass sich die veränderten Fahr- bzw. Bremseigenschaften eines so stark überladenen Lastwagens nicht positiv auswirken, sondern vielmehr zur Gefahr für das Fahrzeug und seinen Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer werden können ! Darum untersagte die Polizei dem 52-jährigen LKW-Fahrer die Weiterfahrt, bis zur Durchführung einer ausreichenden Entladung, mit sofortiger Wirkung. Daneben wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, die eine Geldbuße in Höhe von 235,- Euro (plus Gebühren) und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben werden.
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