Dortmund - Hagen - Bochum - Unna - Essen - Recklinghausen - Gelsenkirchen (ots) - Nur noch wenige Tage, dann beginnen die Osterferien in NRW. Viele Familien reisen in diesen zwei Wochen auch vom Dortmunder Flughafen in den Urlaub. Damit die Urlaubsfreude nicht schon am Flughafen vorbei ist, sollten Sie neben Ihren Reiseunterlagen und Flugtickets auch auf die Gültigkeit ihrer Reisedokumente achten. Zudem sollten einige Dinge beachtet werden wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen in den Urlaub fliegen dürfen!
Nützliche Hinweise der Bundespolizei:
Sollte der Bundespersonalausweis oder Ihr Reisepass abgelaufen sein, besteht die Möglichkeit am Flughafen Ersatzpapiere zu beantragen! Dies können Sie bei der dortigen Bundespolizei tun.
Reiseausweis als Passersatz
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Notreiseausweis
Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei einen Notreiseausweis ausstellen. Dies gilt nur im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig.
Reisen mit Kindern
Wenn Ihre Kinder mit Oma und Opa oder anderen Personen verreisen dürfen, sollten Sie folgendes beachten:
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der begründete Verdacht besteht, dass er rechtswidrig dem/den Sorgeberechtigten entzogen wurde. In letzterem Fall stellt die Bundespolizei eingehendere Nachforschungen an, damit etwaige Unstimmigkeiten oder Widersprüche bei den gemachten Angaben festgestellt werden können.
Zur Vermeidung solcher Unstimmigkeiten wird bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen empfohlen, nachfolgend aufgeführte Unterlagen mitzuführen:
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundespolizei.de und unter www.auswärtiges-amt.de (Reise- und Sicherheitshinweise).
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
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