Köln (ots) - Damit hatte der 41 Jährige nicht gerechnet, als er in der Nacht zum 21.03.2018 von einer Streife der Bundespolizei dabei erwischt wurde, wie er auf den Vorplatz urinierte. Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben und sitzt nun im Gefängnis.
Die Bundespolizisten beobachteten den geborenen Gelsenkirchener dabei, wie er auf den Vorplatz urinierte. Sie sprachen ihm ein Verwarngeld aus und stellten seine Identität vor Ort fest. Die Abfrage im Fahndungssystem ergab jedoch, dass sie den Mann keinesfalls, wie zunächst geplant, vor Ort entlassen konnten. Der Verurteilte war zu einer Freiheitsstrafe von 55 Tagen ausgeschrieben. Da er die geforderten ca. 600 EUR zur Abwendung der Strafe wegen Beleidigung nicht bezahlen konnte, sitzt er nun die Tage in der Haftanstalt ab.
Selbstverständlich muss er das durch die Bundespolizei ausgesprochene Ordnungsgeld von 35 EUR für die Verunreinigung des Vorplatzes trotzdem bezahlen.
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