Rheinisch-Bergischer Kreis (ots) - Nicht nur Betrugsopfer, sondern alle Betroffenen einer Straftat rücken am 22.03.2018 alljährlich in den Fokus - am Tag des Kriminalitätsopfers. Zum 28. Mal macht insbesondere der WEISSE RING an diesem Aktionstag auf die Opfer von Gewalt und Kriminalität aufmerksam.
"Die Täter haben mir den Kopf ausgeschaltet", formulierte unlängst eine betroffene Seniorin, die in den späten Abendstunden Opfer einer dreisten Telefonmasche geworden war. Oft beginnt das Gespräch mit einer angstmachenden Warnung: "Sie sind in Gefahr, schwer bewaffnete Einbrecher haben es auf Sie und Ihr Eigentum abgesehen!". Die Anrufer stellen sich als Polizisten vor und geben gleich die passenden Sicherheitsratschläge. "Ihre Wertsachen sind in Ihrem Haus nicht mehr sicher!" Vielfach wird das Gespräch über Stunden aufrechterhalten und die Angerufenen mit massiver Einschüchterung dazu gebracht, die Warnungen zu glauben und den Anweisungen zu folgen. Kontakte zu anderen Menschen werden rabiat verboten oder mit Angstmache verhindert. So werden die Betroffenen am Telefon isoliert und Glauben gemacht, sie müssten ihr Hab und Gut an einen vermeintlich sichereren Ort bringen. "Auf der Bank ist Ihr Geld nicht geschützt, wir haben Hinweise, dass ein Täter unter den Bankmitarbeitern ist!" Neben den Drohungen sind die selbsternannten Polizisten höflich, ja sogar fürsorglich. So verhindern sie, dass das Misstrauen bei den Opfern zu groß wird. Eine Betroffene berichtete: "Sie haben mich immer wieder beruhigt und gesagt, Frau Schmidt (Name geändert), wir werden Sie schützen. Machen Sie sich keine Sorgen. Setzen Sie sich. Trinken Sie etwas. Der nette Beamte hat mir genau beschrieben, wie sein Kollege aussieht, der das Geld abholt."
Bei der echten Polizei wird diese Masche "Falsche Polizeibeamte" genannt. Sie ist zurzeit die erfolgreichste Betrugsmethode in der "60+ Generation". Der Schaden geht nicht selten in den vier- und fünfstelligen Bereich.
Trotz positiver Entwicklungen im Opferrecht befasst sich das Strafverfahren noch immer schwerpunktmäßig mit den Tätern, während die Opfer allenfalls als "Beweisstück" dienen. Dabei ist der physische und vor allem psychische Leidensdruck nach den Vorfällen immens, hinzu kommt der behördliche Spießrutenlauf für die persönlichen Rechte. Hier bedarf es professioneller Begleitung. Angefangen bei einem Anwalt, der auf Opferrechte spezialisiert ist, über Versorgungsansprüche und psychosoziale Prozessbegleitung bis hin zu ärztlicher, manchmal auch psychotherapeutischer Behandlung.
Das Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis bietet im Vorfeld Beratung und Orientierung. Speziell geschulte Beamtinnen und Beamte stehen als erste Ansprechpartner für Betroffene zur Verfügung. Dabei kann es sich um Fälle von häuslicher Gewalt genauso handeln, wie um Stalking, Einbruchs- oder das oben beschriebene Betrugsopfer. Auch Angehörige von Opfern sind häufig genauso betroffen und leiden mit. Sie können sich ebenfalls ratsuchend an unsere Dienststelle wenden. Unser Ziel ist es, vorhandene Rechte und Hilfsangebote zu verdeutlichen und Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Interessen zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Botschaft, dass es kein Zeichen von Dummheit oder Schwäche ist, Opfer einer Straftat zu werden.
Haben Sie Fragen oder Informationsbedarf? Rufen Sie uns an: Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz: 02202 205-430 oder -432
Sie finden uns im Internet unter: https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/kriminalpraevention-16
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de