Und schon wieder eine überdeutliche Überladung – Ratingen – 1803100

An der starken Reifenbelastung und der Negativwölbung der Blattfedern war die erhebliche Überladung des LKW schon mit einem Blick erkennbar

Mettmann (ots) - Erst vor wenigen Tagen berichteten wir von der polizeilichen Kontrolle eines Kleinlastwagens mit offener Ladepritsche auf der Schneiderstraße in Langenfeld, an dem ein Kradfahrer der Polizei eine Überladung von 57,7 Prozent feststellte (siehe dazu unsere Pressemitteilung / ots 1803078 vom 16.03.2018). An ein Déjà-vu glaubte daher auch derselbe Polizeikradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann am Donnerstagnachmittag des 21.03.2018, als ihm gegen 14.30 Uhr ein nahezu baugleiches Fahrzeug auf der Brachter Straße in Ratingen begegnete, das in Richtung Innenstadt fuhr und augenscheinlich ebenfalls ganz erheblich überladen war.

Schon auf den ersten Blick konnte der polizeiliche Verkehrsexperte erkennen, dass alle Fahrwerksreserven durch erhebliche Überladung des Kleinlastwagens aufgebraucht bzw. überschritten worden waren. Die Hinterreifen am weißen Ford Transit mit offener Ladepritsche waren von der Last deutlich sichtbar gewölbt und die Blattfedern der Hinterachse hatten sich bereits in einen Negativbereich verformt. Eine deshalb polizeilich angeordnete Kontrollwägung ergab, dass der mit feuchtem Schotter beladene Ford insgesamt 6.530 Kilogramm, anstatt der laut Fahrzeugzulassung maximal erlaubten 4.100 kg auf die geeichte Waage brachte. Dies bedeutete eine vorwerfbare Überladung von 58,7 Prozent ! Auch in diesem Fall ist wieder leicht vorstellbar, dass sich die veränderten Fahr- bzw. Bremseigenschaften eines so stark überladenen Lastwagens nicht positiv auswirken, sondern vielmehr zur Gefahr für das Fahrzeug und seinen Fahrer selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer werden können ! Dem 50-jährigen Fahrer aus Heiligenhaus wurde die Möglichkeit geboten, die Überladung an geeigneter Stelle zu entladen, um seine Fahrten erst dann wieder fortsetzen zu können. Die Polizei legte eine Anzeige gegen den verantwortlichen LKW-Fahrer vor, welche mindestens eine Geldbuße in Höhe von 235,- Euro (plus Gebühren) sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben wird.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann