Unterbringungsbefehl nach schwerer Körperverletzung


22.03.2018, PP Schwaben Süd/West

Unterbringungsbefehl nach schwerer Körperverletzung
LANDKREIS LINDAU. Am Montag, 12. März 2018, war es in einem Alten- und Pflegeheim im Landkreis Lindau zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Heiminsassen gekommen.


Dabei wurde ein 73-jähriger Heimbewohner von seinem 59-jährigen Kontrahenten durch Faustschläge so schwer im Gesicht verletzt, dass er sein rechtes Augenlicht – wie die Ärzte inzwischen zweifelsfrei festgestellt haben – unwiederbringlich verlor.

Die weiteren Ermittlungen wurden daher anfangs dieser Woche von der Polizeiinspektion Lindenberg an die Kriminalpolizei Lindau abgegeben. Die Staatsanwaltschaft in Kempten beantragte inzwischen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung einen Unterbringungsbefehl gegen den 59-jährigen Verdächtigen, der die Tat höchstwahrscheinlich im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, für die Allgemeinheit aber als gefährlich anzusehen ist.

Heute wurde der 59-Jährige dem Ermittlungsrichter in Kempten vorgeführt, der den Unterbringungsbefehl bestätigte und anordnete, den Tatverdächtigen ins Bezirkskrankenhaus nach Kaufbeuren zu bringen. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum Motiv dauern an.
(KPS Lindau)


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