Schwerin (ots) -
Heute gegen 05:00 Uhr wurde in Schwerin in der Ziolkowskistraße durch eine Zeitungszustellerin ein Neugeborenes aufgefunden. Das Baby war in eine Decke gewickelt und durch Unbekannt vor dem Hauseingang abgelegt worden. Die sofort herbeigerufenen Rettungskräfte nahmen den leicht unterkühlten Säugling in ihre Obhut und versorgten ihn. Die Retter verbrachten das Neugeborene anschließend in die Helios Klinik in Schwerin, wo es weiter ärztlich betreut wird. Seine Körpertemperatur konnte mittlerweile wieder auf Normalzustand gebracht werden. Es besteht keine Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft Schwerin und die Kriminalpolizeiinspektion Schwerin haben die Ermittlungen aufgenommen. Gegenwärtig richtet sich das Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Aussetzung des Neugeborenen. Neben Befragungen der Anwohner im Umfeld des Auffindeortes des Babys kamen zusätzlich Fährtenhunde zum Einsatz. Bislang liegen keine Erkenntnisse zur Mutter des Kindes und der Person, welche es vor dem Hauseingang abgelegt hat, vor. Aus diesem Grund werden Zeugen gebeten, sich beim Polizeipräsidium Rostock unter der Telefonnummer 038208 888 2222, bei der Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. In diesem Zusammenhang können folgende Umstände von Bedeutung sein. - Wer hat relevante Beobachtungen in der Ziolkowskistraße in Schwerin zu der Zeit gemacht, zu welcher das Baby aufgefunden worden ist? Dies war gegen 05:00 Uhr. Es ist davon auszugehen, dass das Neugeborene nicht viel länger als 30 Minuten dort gelegen hat. - Wer kann Angaben zu einer Frau machen, welche kürzlich noch schwanger war, in deren persönlichem Umfeld nach erfolgter Geburt aber kein Säugling feststellbar ist? - Wer hat vor kurzem einer Schwangeren bei deren Niederkunft Hilfestellung geleistet? Ggf. fand die Geburt in der Häuslichkeit der Frau oder an einem ungewöhnlichen Ort statt. Gegenwärtig geht die Polizei davon aus, dass der Säugling innerhalb der letzten 24 Stunden zur Welt gekommen ist (gerechnet ab dem Auffindezeitpunkt).
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