Dank an Hinweisgeber – Pkw mit verkehrsgefährdender Fahrweise gestoppt

Marlow/Eixen (ots) - Am Dienstagvormittag, dem 27.03.2018, erhielt die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg über Notruf den Hinweis zu einem Pkw mit verkehrsgefährdender Fahrweise. Das Fahrzeug konnte dank der Verfolgung durch den Hinweisgeber auf der Landesstraße 23 zwischen Kavelsdorf und Eixen durch Beamte des Polizeirevieres Grimmen gestoppt werden. Der 66-jährige Fahrer hatte offenbar gesundheitliche Probleme.

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der 66-jährige Fahrer des Pkw Skoda gegen 09:30 Uhr von Marlow über Bad Sülze Richtung Eixen. Der dahinter befindliche Hinweisgeber bemerkte bereits kurz vor der Ortschaft Marlow erhebliche Auffälligkeiten in der Fahrweise seines Vordermannes, sodass er die Polizei verständigte. Obwohl der Hinweisgeber zusammen mit zwei weiteren im Fahrzeug befindlichen Zeugen eigentlich die Ortschaft Tribsees als Fahrziel hatte, blieb er hinter dem Skoda und gab regelmäßig den aktuellen Standort durch. Dadurch gelang es den Beamten des Polizeirevieres Grimmen, die durch Kräfte des Polizeirevieres Ribnitz-Damgarten unterstützt wurden, zeitnah Sichtkontakt zum Pkw Skoda herzustellen. Während des anschließenden Anhaltemanövers kam es zur seitlichen Berührung zwischen dem Skoda und dem Funkstreifenwagen der Grimmener Kollegen, wodurch leichter Sachschaden entstand. Personen wurden dabei nicht verletzt.

Während der Überprüfung der Verkehrstauglichkeit des 66-Jährigen ergaben sich für die Beamten Anhaltspunkte dafür, dass der Mann offenbar gesundheitliche Probleme hat. Ein hinzugerufener Rettungsdienst übernahm den 66-Jährigen zur weiteren ärztlichen Betreuung. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,00 Promille.

Der Führerschein des 66-Jährigen wurde sichergestellt und die Führerscheinstelle verständigt. Der Pkw wurde durch ein beauftragtes Unternehmen abgeschleppt. Gegen den 66-Jährigen wird nun wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Die Polizei bedankt sich ausdrücklich beim Hinweisgeber und den beiden Zeugen für die geleistete Unterstützung.

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