Mönchengladbach (ots) - Bereits am 26.12.2017 ist es gegen 02:45 Uhr in der Altstadt von Mönchengladbach, vor einer Gaststätte auf der Waldhausener Straße, zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei 19 und 20 Jahre alten Männern mit einer 5-köpfigen Gruppe junger Männer gekommen. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung erlitten die beiden Opfer jeweils zwei Stichverletzungen in ihre Oberkörper und mussten stationär behandelt werden. Sie sind mittlerweile wieder wohlauf. Die Tatverdächtigen ließen die beiden Verletzten zurück und flüchteten nach der Tat vom Tatort. Eine Tatwaffe konnte nicht aufgefunden werden. Die Tat wurde seitens der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach als zweifaches versuchtes Tötungsdelikt eingestuft, worauf eine Mordkommission eingerichtet wurde. Im Rahmen der intensiven Ermittlungen konnten alle fünf Tatverdächtigen ermittelt werden. Vier davon sind Jugendliche (16, 17, 17, 17 Jahre) und in einer Jugendwohneinrichtung in Mönchengladbach untergebracht. Der fünfte Täter ist Heranwachsender (18 Jahre) und in Mönchengladbach wohnhaft. Alle Verdächtigen sind geständig, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, bestritten jedoch bei ihren polizeilichen Vernehmungen "zugestochen" zu haben. Durch Zeugenaussagen wurde der 16-jährige Farid B. belastet. Er bestritt jedoch vehement, bei der Auseinandersetzung ein Messer eingesetzt zu haben. Nach umfangreichen Auswertungen des Videomaterials der Videoüberwachungsanlage Alter Markt und zeitintensiven Spurenuntersuchungen an der Bekleidung der Opfer beim LKA NRW, konnte letztlich der dringende Tatverdacht gegen den zur Tatzeit 16-jährigen Farid B. als "Messerstecher" erhärtet werden. Ein durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach beantragter Haftbefehl wegen des Tatvorwurfs des 2-fachen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wurde durch das zuständige Amtsgericht in Mönchengladbach erlassen. Farid B. konnte durch Ermittler der "MK Black & White" in seiner Unterkunft angetroffen und festgenommen werden. Er wurde heute einem Haftrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl verkündete und die Untersuchungshaft anordnete. (ha)
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