Mettmann (ots) - In der Mitteilung kam es leider bei der Darstellung des Sachverhaltes zu einem redaktionellen Fehler.
Die Unfallverursacherin fuhr die verletzte Fußgängerin sowie deren Tochter nicht, wie in der Pressemitteilung dargestellt, in ein Krankenhaus, sondern zu ihrer Wohnanschrift. Von dort wurde die Verletzte dann von einem Familienmitglied in ein Krankenhaus gebracht.
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