Essen (ots) - 45127 E-Stadtkern/45468 MH-Altstadt: Sowohl in Essen als auch in Mülheim an der Ruhr mussten Polizeibeamte am Wochenende ausrücken, nachdem Personen mit Schusswaffen gesehen wurden. So meldeten sich zwei Passanten (49,55) am Freitag, 6. April gegen 15:50 Uhr bei der Einsatzleitstelle und beschrieben drei auffällige Personen, die eine silberne Waffe gezogen und durchgeladen haben sollten. Zudem soll es zu einer Schussabgabe gekommen sein. Sofort eilten mehrere Streifenwagen der Polizeiwache Mitte sowie ein Hundeführer zum Porscheplatz. Dort entdeckten sie die von den Zeugen beschriebenen männlichen Personen (16, 20, 25), die sich in der Nähe eines Gebüsches aufhielten. Unter Vorhalt der Dienstwaffe nahmen die Einsatzkräfte die drei in Essen lebenden Männer fest. Bei der Durchsuchung der Personen konnte keine Waffe aufgefunden werden, eine Nachschau im Gebüsch brachte diese aber zum Vorschein. Es handelte sich hierbei um eine Schreckschusswaffe. Zudem entdeckten die Beamten Munition, sowie eine leere Patronenhülse. Am Samstag beobachtete ein Polizeibeamter aus dem Dienstgebäude der Polizeiwache an der Von-Bock-Straße heraus einen 36-jährigen Mülheimer, wie dieser mit einer schwarzen Schusswaffe über den dortigen Schulhof lief. Mit Unterstützung weiterer Beamten und unter Vorhalt der Schusswaffe stoppten die Beamten den 36-Jährigen. Bei der Waffe handelte es sich um eine Spielzeugpistole, die äußerlich von einer "echten" Schusswaffe nicht zu unterscheiden war. Für Passanten aber auch für eingesetzte Polizeibeamte sind Spielzeugwaffen oder auch PTB- /Schreckschusswaffen schwer von "echten" Schusswaffen zu unterscheiden. Wie in den Fällen beschrieben reagiert die Polizei mit äußerster Vorsicht. Zudem wird das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger durch das Zeigen oder Hantieren von Schusswaffen massiv beeinträchtigt. Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist der kleine Waffenschein erforderlich. Das Führen von Anscheinswaffen ist verboten. Noch bis zum Sommer (1. Juli 2018) gilt die bundesweite Waffenamnestie für illegale Waffen und Munition. (ChWi)
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