Viernheim (ots) - Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen:
Die Kriminalpolizei (K 10) in Heppenheim hat seit dem Fund der sterblichen Überreste eines Säuglings am 9. September 2017 im Viernheimer Wald intensiv nach der Herkunft, vor allem nach der Kindsmutter des aufgefundenen kleinen Jungen gesucht. Die Ermittlungen und Fahndungsaufrufe, zuletzt in der Fernsehsendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" am 31. Januar 2018, lösten ein hohes Hinweisaufkommen aus. Insgesamt sind rund 40 Hinweise eingegangen. Vier Hinweise haben sich konkret auf Frauen bezogen, die als mögliche Mütter in Betracht kommen konnten. Die entscheidende Spur auf die Mutter des aufgefundenen kleinen Jungen wurde von der Sonderkommission "Renatus" aus dem benachbarten Mannheim, Baden-Württemberg, gegeben. Eine 31-jährige Frau aus Mannheim soll wegen verschiedenen kleineren Delikten seit Juni 2017 eine Freiheitsstrafe in einem Gefängnis in Baden-Württemberg absitzen. Die Frau soll vor der Inhaftierung einen Sohn auf die Welt gebracht haben, von dem nun jede Spur fehlen würde. Die Überprüfungen der fallzuständigen AG "Kitz" zeigten, dass die inhaftierte Frau zuvor, im März 2017, einen Jungen mit dem Namen "Michael" zur Welt gebracht hat. Die DNA des toten Jungen wurde mit der DNA der 31-Jährigen verglichen und brachte den Durchbruch. Die Frau, die zuletzt in Mannheim wohnhaft war, ist die Mutter des kleinen "Michael". Der Junge ist am 22. März 2017 zur Welt gekommen. Nach bisherigen Ermittlungen und Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchungen dürfte der Junge etwa drei Wochen gelebt haben, bevor er starb. Das Amtsgericht Darmstadt hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen die 31 Jahre alte Kindsmutter wegen des Vorwurfs des Totschlags erlassen. Der Haftbefehl wurde am Dienstag (10.4.2018) der 31-Jährigen eröffnet. Die Umstände, die zum Tod des kleinen Michaels geführt haben, sind noch unklar. Die Ermittlungen hierzu dauern an.
Zum Schutz des weiteren Ermittlungsverfahrens können erst einmal keine weiteren Auskünfte zu dem Fall gegeben werden.
Medienhinweis: Auskünfte zu dem Fall werden ausschließlich von der Staatsanwaltschaft Darmstadt erteilt.
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