Falsche Polizisten – Banker rettet die Ersparnisse einer 82-Jährigen

Niederkassel (ots) - Am Freitagmittag (13.04.2018) meldete sich der Mitarbeiter einer Bank in Niederkassel-Ranzel bei der Polizei und schilderte, dass eine 82-jährige Kundin einen fünfstelligen Geldbetrag abheben wollte. Das kam dem 34-jährigen Bankkaufmann verdächtig vor, da die Kundin in der Regel keine hohen Bargeldbeträge abholt. Er vereinbarte die Übergabe des Geldes für Montag und verständigte die Polizei. Eine Troisdorfer Streife suchte die Dame in ihrer Wohnung in Niederkassel auf, um den Sachverhalt aufzuklären. Gegenüber den Polizisten gab die Seniorin an, dass sie am Morgen von einem Mann angerufen worden sei, der sich am Telefon als Kriminalbeamter aus Köln ausgegeben hatte. Er hatte ihr aufgetragen, ihr Geld von dem Bankkonto abzuheben, weil eine ausländische Tätergruppe es auf ihre Ersparnisse abgesehen habe. Der falsche Polizist am Telefon drängte auf absolute Verschwiegenheit, daher hatte die 82-Jährige sich aus Angst niemanden anvertraut. Während die Polizisten mit der Niederkasselerin sprachen, klingelt das Telefon. Die Telefonnummer des Anrufers wurde nicht angezeigt. Einer der Beamten nahm das Gespräch entgegen und gab sich mit verstellter Stimme als die 82-Jährige aus. Anrufer war tatsächlich einer der Täter, der den Sachstand erfragen wollte. Der Polizist lenkte das Gespräch dahingehend, dass das Bargeld zu Hause abholbereit sei. Möglicherweise hatten die Täter etwas geahnt, da bis jetzt niemand zur Geldübergabe an der Wohnanschrift erschienen war. Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder gar die Rufnummer 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld "vorübergehend" und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben. Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die "Täter" festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Mittätern gehören sollen. Durch mehrere, stundenlange und sogar tagelange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren. Der Telefondruck dauert so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden. Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit. Wenn Sie selbst angerufen werden: - Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. - Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. - Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. - Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. - Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. - Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige. (Bi)

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