EC- und Kreditkartenbetrug: So schützen Sie sich vor „Karten-Tricks“

Viele Trickdiebe nutzen den weit verbreiteten Einsatz von EC- und Kreditkarten aus.

Mainz (ots) - Bargeldloses Bezahlen ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Ob beim Internet-Shopping oder im Supermarkt an der Kasse: Zahlen mit EC- oder Kreditkarte ist praktisch und unkompliziert. Doch leider nutzen auch Trickdiebe den weit verbreiteten Einsatz immer wieder aus. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie Sie sich vor den "Karten-Tricks" schützen können und was im Falle eines Kreditkartenmissbrauchs zu tun ist.

Beim Betrug mit Debitkarten (z.B. Girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) mit PIN waren die Fallzahlen in Rheinland-Pfalz 2017 mit 653 im Vergleich zum Jahr davor (2016: 761 Fälle) rückläufig. Betrugsfälle mit rechtswidrig erlangten Debitkarten ohne PIN konnten um ca. 45 Prozent von 520 (2016) auf 287 Fälle im Jahr 2017 gesenkt werden. Trotz rückläufiger Fallzahlen gilt es weiterhin achtsam zu bleiben.

Die Täter gelangen meist durch Diebstahl oder Einbruch in den Besitz der Zahlungskarte und damit an die Daten der Zahlungskarten. Das unrechtmäßige Auslesen und Abspeichern der gesamten Kartendaten kann zur späteren Herstellung von Kartendubletten genutzt werden. Darüber hinaus können die Täter durch Ausspähen der PIN, z.B. bei der PIN-Verwendung am Geldautomat oder beim Bezahlen im Ladengeschäft in deren Besitz kommen. Die Kriminellen können zudem bei einer unverschlüsselten Internetverbindung Kartendaten von Privatpersonen oder Firmen abgreifen. Beim sogenannten Phishing versuchen die Betrüger durch gefälschte Internetmails oder mittels Viren und Schadprogrammen wie Trojanern an Zahlungsdaten, Passwörter oder persönliche Daten zu gelangen. Die Täter können mit der Debitkarte und PIN im Handel bezahlen, Geld abheben oder mit Kreditkartendaten im Mail-, Phone, bzw. Internet-Order-Verfahren bezahlen.

Ein Schaden ist aber oftmals vermeidbar und erfordert lediglich sicherheitsbewusstes Verhalten und rasches Handeln des Betroffenen beim Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarte.

Die Tipps der Polizei:

- Behandeln Sie Ihre Bank- und Kreditkarten so sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in verschlossenen Innentaschen der Kleidung. - Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen - weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze Zeit. - Rechnen Sie insbesondere in Restaurants, Kaufhäusern, Bahnhöfen oder Flughäfen sowie auf Messen oder Ausstellungen mit Taschendieben. - Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen. - Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr sicher. Vernichten Sie verschriebene Belege, u. U. auch den Durchschlag. - Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf Ihrem Konto. - Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge. - Stellen Sie sicher, dass Sie nach dem Bezahlen stets Ihre eigene ec- oder Kreditkarte zurückerhalten. Bestehen Sie darauf, dass verschriebene Kreditkartenbelege, u. U. auch der Durchschlag, sofort ungültig gemacht werden. - Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditkarteninstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag - vor allem die Abschnitte über die Haftung; diese legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben. - Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern manipuliert sein. - Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der Polizei.

Umgang mit der PIN (Verhalten an Geldautomaten, Kassen etc.)

- Geben Sie Ihre PIN NIE an Dritte weiter; nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z. B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden nach Ihrer PIN fragen. Prägen Sie sich am besten Ihre PIN ein und vernichten Sie den PIN-Brief. Auf keinen Fall sollten Sie die PIN irgendwo notieren (schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Aber auch nicht im Adressbuch, getarnt als Telefonnummer o. Ä.) - Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen sofort der Polizei! Seien Sie sich der Risikosituation immer bewusst! - Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten oder im Handel am Kassenautomaten stets darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt, auf Distanz zu bleiben. - Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich! - Geben Sie - selbst bei Aufforderung - die PIN niemals an Türöffnern ein, auch nicht bei Geldinstituten. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei! - Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern! - Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.

Die Telefonnummern zum Sperren Ihrer Zahlungskarte lauten:

Zentraler Sperrnotruf: 116 116

Sofern sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, verwenden Sie bitte folgende Rufnummern:

Debitkarte (früher ec-Karte): 01805 021 021 American Express: 069 97 97 2000 MasterCard: 0800 819 1040 Diners Club: 069 90 01 50-135/-136 VISA: 0800 811 8440

Weitere Informationen zum Thema Zahlungskartenbetrug wie z.B. das Faltblatt "Vorsicht Kartentricks" erhalten Sie bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Informieren können Sie sich auch im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug.html www.sperr-notruf.de www.kartensicherheit.de https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-5179

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka