+++ Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs +++ Diverse technische Mängel festgestellt +++ Zehn Großraum- und Schwertransporte überprüft +++

Oldenburg (ots) - Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg hat in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 18./19.04.2018, in der Zeit von 20.00 bis 05.00 Uhr, umfangreiche Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs, mit Schwerpunkt Großraum- und Schwertransporte, durchgeführt.

An der Kontrollaktion auf der BAB 1 in Richtung Bremen, auf dem Parkplatz Langwege-Ost im Landkreis Vechta, waren insgesamt 21 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus verschiedenen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg, ein Beamter der Polizeidirektion Göttingen sowie je zwei Vertreter der Stadt Delmenhorst und des Landkreises Diepholz im Einsatz.

Insgesamt wurden im o.g. Zeitraum zehn Transporte kontrolliert, von denen neun beanstandet wurden. Einem dieser Fahrer musste vor Ort auf Grund von mangelnder Ladungssicherung die Weiterfahrt untersagt werden.

Bei einem 27-jährigen, aus den Niederlanden stammenden Fahrzeugführer, der mit einem Großraumtransport von den Niederlanden nach Schleswig-Holstein unterwegs und mit einem sog. Mobilheim beladen war, wurden im Rahmen der Kontrolle erhebliche Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Eine digitale Auswertung des vorgeschriebenen Kontrollgerätes ergab letztlich eine Liste von insgesamt 22 Zuwiderhandlungen. Den Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld in vierstelliger Höhe.

Bei einem 56-jährigen, deutschen Fahrer mit einem alleinigen Wohnsitz in den Niederlanden, der mit einem Transport von Vreden nach Toddin unterwegs und mit Fahrzeugteilen beladen war, wurde eine Straftat wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen festgestellt. Diese Straftat konnte vor Ort anhand eines vorgeschriebenen Kontrollgerätes und der anschließenden Auswertung der Daten ermittelt werden. Demnach fuhr der Fahrer mit einer nicht ihm gehörenden Karte. Die Karte gehörte seinem Arbeitgeber. Da der Fahrer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro angeordnet. Die Karte des Arbeitgebers wurde beschlagnahmt.

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