Gefährliche Körperverletzung bringt Haftbefehl ans Licht

Berlin - Mitte (ots) - Am Sonntag schlugen zwei Frauen auf einen Mann ein, der zuvor in ihrer Auseinandersetzung vermitteln wollte. Bundespolizisten nahmen eine der Schlägerinnen fest, da diese per Haftbefehl gesucht wurde.

Sonntagmorgen gegen 3:55 Uhr gerieten zwei Frauen im Alter von 21 und 29 Jahren im S-Bahnhof Gesundbrunnen in Streit. Ein 21-jähriger Mann aus Sierra Leone ging dazwischen. Daraufhin schlugen die deutschen Frauen gemeinschaftlich mit einer Silikonkartusche auf den Mann ein. Das Opfer erlitt eine Kopfplatzwunde, die von Rettungskräften vor Ort behandelt wurde. Alarmierte Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten die Personalien der Tatverdächtigen sowie des Geschädigten fest. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass eine der Frauen seit November 2017 per Haftbefehl gesucht wird. Aufgrund eines Strafbefehls aus dem Jahr 2014 wegen Erschleichens von Leistungen hatte die 29-jährige Frau noch eine Restgeldstrafe von 160 Euro zu zahlen oder alternativ acht Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen beide Frauen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten die 21-Jährige auf freien Fuß. Da die 29-jährige Gesuchte die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, übergaben Bundespolizisten die Deutsche dem Transportkommando der Polizei Berlin zur Einlieferung in eine Berliner Justizvollzugsanstalt.

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