Erfurt (ots) - Am Freitagnachmittag kontrollierten Bundespolizisten einen 18-jährigen Deutschen im Erfurter Hauptbahnhof. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam heraus, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen den jungen Mann vorlag. Den Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten erlassen. Der ohne festen Wohnsitz lebende muss nunmehr für 80 Tage ins Gefängnis, weil er die Geldstrafe nicht aufbringen konnte. Die Beamten lieferten den 18-Jährigen in die Jugendstrafanstalt Arnstadt ein.
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