Flughafen München (ots) - Vor gut einem Jahr war er wohl ohne gültigen Führerschein auf der Autobahn 8 in Oberbayern unterwegs. Dabei ließ er am Irschenberg offenbar das eine oder andere Blitzlichtfoto von sich anfertigen. Die Staatsanwaltschaft München II zumindest wirft dem Emirater Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere Geschwindigkeitsübertretungen vor. Deshalb möchte der öffentliche Ankläger 10.000 Euro Sicherheitsleistung von dem 37-Jährigen. Bundespolizisten zogen den Raser am Freitagnachmittag (20. April) bei seiner Ankunft aus Abu Dhabi aus dem Verkehr. Nach Zahlung der geforderten Summe durfte der Mann aus den Vereinigten Arabischen Emiraten seine Reise auch wieder fortsetzen - ohne Auto versteht sich.
Der Mann aus Dubai lief den Beamten bei seiner Einreise aus der Hauptstadt der Emirate in die Arme. Den Grenzpolizisten fiel eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft München II ins Auge, als sie die Dokumente des Reisenden überprüften. Der 37-Jährige war im März 2017 offenbar mehrfach ohne gültige Fahrerlaubnis beim Rasen erwischt worden, unter anderem auf der Autobahn 8 zwischen dem Inntaldreieck und München. Am berüchtigten Irschenberg hatte es wohl mehrfach geblitzt, als der arabische Möchtegern-Motorsportler die dortigen Verkehrsüberwachungsanlagen passierte. Nachdem der 37-Jährige keinen Wohnsitz in Deutschland hat, sollte er einen bestimmten Geldbetrag zur Sicherung des Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahrens hinterlegen. Bis die Bilder der Verkehrsüberwachung ausgewertet waren, hatte der Mann Deutschland aber bereits wieder verlassen. Deshalb hatte ihn die Staatsanwaltschaft München II zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und die Polizeibehörden gebeten, ihn zur Sache zu befragen und eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro einzutreiben. Diese stattliche Summe orientiert sich dabei am Salär des Angestellten.
Bei der Bundespolizei wollte der Emirater zu den Vorwürfen aber keine Stellung beziehen. Auch den von der bayerischen Justiz geforderten Geldbetrag wollte er erst nicht bezahlen. Schließlich musste ein Mitarbeiter der Botschaft seines Heimatlandes ins Erdinger Moos eilen und ihm zur Seite stehen. Allerdings kam die endgültige Einsicht, die Geldbörse zu öffnen, erst nach einem Anruf bei seinem Münchner Rechtsanwalt. Nachdem er auf Anraten seines Rechtsbeistands die 10.000 Euro dann doch bezahlt hatte, durfte der 37-Jährige die Wache der Bundespolizei am späten Nachmittag auch wieder verlassen.
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