Nr. 0893
Vom 9. bis zum 20. April 2018 hat die Polizei Berlin im Rahmen
einer Schwerpunktaktion im gesamten Stadtgebiet gezielte
Kontrollen zum Schutz von Radfahrenden an verkehrsreichen und
unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen durchgeführt.
Wie in den vergangenen Jahren galt der Schwerpunkt der
Verkehrsüberwachung den rechtsabbiegenden
Kraftfahrzeugführenden gegenüber den geradeaus fahrenden
Radfahrenden. Viel zu häufig muss tagtäglich beobachtet
werden, wie unaufmerksame Kraftfahrende ihrer Rückschaupflicht
nur ungenügend nachkommen und deshalb den Vorrang der
Radfahrenden missachten. Im vergangenen Jahr hatten sich in
Berlin 874 solcher Rechtsabbiegeunfälle ereignet, dabei wurden
vier Radfahrende getötet, 53 schwer- und 657 leicht
verletzt.
In der ersten Aktionswoche stand die präventive
Sensibilisierung und Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden im
Vordergrund.
Unter Einbeziehung der Verkehrssicherheitsberatenden der
Polizeiabschnitte wurden zum Teil an eigenen Infoständen
intensive Informationsgespräche geführt, Flyer mit Rechts-
und Verhaltenshinweisen verteilt, mit ausgelegten Planen oder
Sprühkreide auf der Fahrbahn in anschaulicher Weise die
besonderen Gefahren des so genannten Toten Winkels aufgezeigt
und in Lkw die Spiegeleinstellungen und die freie Sicht durch
die Fahrzeugfenster nach außen überprüft. Auch
Fahrradcodierungen sind im Verlauf dieser Einsätze angeboten
worden und an real verunfallten Fahrradwracks wurde die
Verletzlichkeit dieses „schwachen“ Verkehrsmittels
demonstriert. Auch die so genannten „Dooring-Unfälle“
durch unachtsames Öffnen von Fahrzeugtüren sind mit
geeigneten Informationsmaterialien thematisiert worden.
Insgesamt wurden 132 solcher Präventionseinsätze
durchgeführt. In der zweiten Woche folgten dann überwiegend
an denselben Örtlichkeiten gezielte Verkehrskontrollen zur
Ahndung der typischen Fehlverhaltensweisen in
Kreuzungsbereichen. Insgesamt wurden dabei 2.505 Kraftfahrende
nach einem Fehlverhalten angehalten. In 1.913 Fällen waren die
Verstöße so eindeutig oder gravierend, dass
Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden mussten.
Neben 418 Abbiegeverstößen und 179 Rotlichtmissachtungen
wurden auch verbotene Handynutzung, Missachtung der
Gurtpflicht, Nichtbetätigen des Blinkers und weitere
Verstöße angezeigt. Selbstverständlich wurden aber auch die
Radfahrenden in ihrem Verhalten überwacht. Die überwiegend
als zivile Beobachtungsposten eingesetzten Polizisten
verschlossen insbesondere dann nicht die Augen, wenn die
Radfahrenden noch bei rotem Ampellicht in Kreuzungsbereiche
einfuhren oder verkehrswidrig Gehwege nutzten. Insgesamt wurden
gegen sie 850 Anzeigen gefertigt (darunter 482 x Rotlicht und
265 x Gehwegfahren).
Insgesamt zeigen die konkreten Kontrollerfahrungen und die
täglichen polizeilichen Beobachtungen die Notwendigkeit auf,
auch künftig hier einen Überwachungsschwerpunkt zu setzen. An
vielen Kontrollorten war die Feststellung erschreckend, wie
sorglos und leichtfertig Radfahrende die Fahrbahn selbst
unmittelbar vor abbiegenden Lkw queren – in Anbetracht der
hohen Selbstgefährdung mehr als unverständlich. Die Polizei
Berlin rät deshalb eindringlich, sich an Kreuzungen und
Einmündungen besonders sensibel zu verhalten, möglichst
Blickkontakt zu den Abbiegenden aufzunehmen, das stark
eingeschränkte Sichtfeld bei Lkw zu berücksichtigen und im
Zweifelsfall lieber auf den eigenen Vorrang zu verzichten.
Autofahrende sollten bereits vor dem Abbiegen aufmerksam auf
den Radfahrverkehr achten und im Moment des Abbiegens
bremsbereit und Rückschau halten.
Stadtweite Verkehrsüberwachung zur Bekämpfung von Radfahrunfällen – Polizei zieht Bilanz
Polizeimeldung vom 23.04.2018
berlinweit
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