München (ots) - Am Montag (23. April) wurde eine 34-Jährige in der S1 durch einen Rottweiler in den Unterarm gebissen. Sie wurde anschießend durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Die Hausordnung der Deut-sche Bahn AG schreibt für derartige Hunde einen Maulkorb vor.
Gegen 11:15 Uhr stieg eine 34-jährige Frau aus Eching bei Freising am S-Bahn Haltepunkt Hackerbrücke in eine S1 Richtung Flughafen. Sie setzte sich neben einen 47-jährigen Münchner, der seinen Hund -einen Rottweiler- dabeihatte. Einen Maulkorb trug der Hund nicht! Als die Frau wenig später mit ihrer rechten Hand unabsichtlich eine leichte Bewegung in Richtung des Hundes machte (zu einer Berührung soll es nicht gekommen sein), biss dieser die Echingerin in den Unterarm. Sie trug eine blutende Wunde davon und wurde durch einen Rettungswagen in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Eine Streife der Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf, leitete gegen den Münchner ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein und informierte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München.
Der Rottweiler hat nach Angaben des KVR einen Wesenstest bestanden, der ihn von der Maulkorbpflicht befreit.
Die Hausordnung der Deutsche Bahn AG schreibt jedoch für alle Hunde über einem Stockmaß von 40 cm einen Maulkorb vor.
Weitere Informationen über gefährliche Hunde und die bayerische Kampfhundeverordnung gibt es auf den Seiten des Münchner KVR: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Gefaehrliche-Hunde.html
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