Kamp-Lintfort (ots) - Frauen verwahren in ihrer Handtasche ihr Leben. Hier könnten wir die Pressemitteilung eigentlich schließen und jede Frau könnte sich bildlich das Ausmaß der Katastrophe vorstellen, wenn ihr selbige abhanden kommt.
So ist es einer 56-jährigen Kamp-Lintforterin am Dienstag in Kamp-Lintfort ergangen. Sie hatte ihre Handtasche in einem Discounter an der Bürgermeister-Schmelzing-Straße gegen 08.45 Uhr kurz abgelegt und diese dann vergessen. Als ihr das Missgeschickt wenig später an der Kasse auffiel, eilte sie sofort zurück, konnte ihre Tasche aber nicht mehr finden. Die Videoüberwachung des Discounters lieferte dann Gewissheit:
Ein älteres Pärchen hatte kurz nach der Kamp-Lintforterin den Discounter betreten, die Handtasche gefunden, diese sicher in ihrem Einkaufswagen verstaut und anschließend den Laden mit der fremden Tasche verlassen.
Um das Happy End komplett zu machen, müsste das Paar die Handtasche samt Inhalt jetzt nur noch beim örtlichen Fundamt oder bei der nächsten Polizeidienststelle abgeben. Dies ist bisher leider noch nicht geschehen.
Der Gesetzgeber regelt sehr genau, wie man mit gefundenen Wertsachen umzugehen hat:
Man muss dem Verlierer oder Eigentümer über die gefundene Sache Kenntnis geben, sofern dieser nicht bekannt ist, muss man einer zuständigen Behörde (Fundamt oder Polizei)den Fund melden. Wer eine Fundsache abgibt, zaubert nicht nur dem gebeutelten Eigentümer ein Lächeln ins Gesicht, sondern entgeht auch einem möglichen Strafverfahren wegen Fundunterschlagung.
Das Landeskriminalamt hat es noch einmal mit Fakten belegt: Bei rund 260 Euro liegen die reinen Wiederbeschaffungskosten des Handtascheninhaltes wie Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Fahrzeugschein, Ec-Karten, Kreditkarten und sonstigen Ausweisen. In der Auflistung sind Bargeld, Zeitaufwand, die Handtasche und der ans Herz gewachsene Krimskrams noch gar nicht einberechnet.
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