Borken (ots) - Am Donnerstagmorgen fuhr eine 76 Jahre alte Borkenerin beim Ausparken rückwärts gegen einen auf der Mönkenstiege stehenden Pkw (Gesamtschaden ca. 4.500 Euro). Sie stieg aus, klemmte eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer und fuhr davon.
Eine Zeugin hatte den Vorfall beobachtet und die Polizei informiert. Die Beamten sprachen mit der 76-Jährigen, die den Vorfall einräumte. Sie muss nun mit einem Strafverfahren rechnen, da es nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich nicht ausreicht, eine Visitenkarte zu hinterlassen.
Man hat als Unfallbeteiligter die Pflicht, eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten und sich als Unfallbeteiligter erkennen zu geben, damit alle notwendigen Feststellungen zur Person, aber auch zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung getroffen werden können.
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