BPOLI BHL: Wochenendrückblick

Berggießhübel (ots) - Vom 27.04. bis 29.04.2018 stellten die Einsatzkräfte der hiesigen Dienststelle insgesamt 31 unerlaubte Eingereiste, 3 Schleuser und einen Fall der Beihilfe zur unerlaubten Einreise fest. Unter anderem waren das folgende besonders erwähnenswerte Fälle:

27. April 2018 - BAB 17 - Zurück nach Tschechien: Am Freitag kontrollierten die Beamten fünf Insassen (moldauische Staatsangehörige) eines PKW. Alle Insassen des PKW erfüllten nicht die Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodex. Aus diesem Grund müssen sich jetzt alle fünf Personen wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten und wurden nach Tschechien zurückgeschoben. Gegen den Fahrer des PKW besteht zudem der Verdacht wegen Einschleusens von Ausländern.

27. April 2018 - BAB 17 - Buskontrolle: Ebenfalls am Freitag wurden fünf georgische Staatsangehörige bei einer Buskontrolle auf BAB 17 festgestellt. Diese erfüllten ebenfalls nicht die Einreisevoraussetzungen des Schengener Grenzkodex und wurden nach Beanzeigung wegen des Verdachtes der unerlaubten Einreise nach Tschechien zurückgeschoben.

28. April 2018 - B 170 - Schleusung in Hänichen verhindert: Einsatzkräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden der Landes- und Bundespolizei stellten bei der Kontrolle eines PKW in Hänichen (Gde. Bannewitz) insgesamt 6 Insassen fest. Der Fahrer, syrischer Staatsangehöriger, konnte kein gültiges Ausweisdokument vorweisen. Er wies sich lediglich mit einem totalgefälschten polnischen Führerschein aus. Erst polizeiliche Recherchen ergaben, dass er im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge ist. Die fünf weiteren Personen, allesamt irakische Staatsangehörige, welche nicht über aufenthaltslegimitierende Dokumente verfügten, wurden wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz beanzeigt und da sie ein Asylbegehren äußerten zur Erstaufnahmeeinrichtung Dresden weitergeleitet. Gegen den Fahrer besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern, der Urkundenfälschung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er aus den Diensträumen entlassen.

28. April 2018 - BAB 17- unerlaubte Einreisen: Lediglich eine Stunde später erfolgte eine Feststellung insgesamt sechs syrischen Staatsangehörigen. Diesmal auf der BAB17 in einem PKW mit schwedischer Zulassung. Die Personen konnten lediglich ungarische Asyldokumente vorweisen, welche aber für eine Aufenthaltslegitimation in Deutschland nicht ausreichend sind. Alle Personen wurden wegen der unerlaubten Einreise beanzeigt. Auch besteht, nach Auffinden von Betäubungsmitteln, der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Alle Personen wurden nach Tschechien zurückgeschoben.

29. April 2018 - BAB 17 - erneute Schleusung verhindert: Am Sonntag kontrollierten ebenfalls Einsatzkräfte der hiesigen Dienststelle einen Kleinbus mit moldauischen Kennzeichen. Da alle die Einreisvoraussetzungen auch in diesem Fall nicht erfüllten wurden sie wegen Verstoß Aufenthaltsgesetz beanzeigt. Die Zurückschiebung nach Tschechien ist für heute geplant. Gegen den Fahrer wird wegen des Verdachtes der Einschleusung ermittelt.

29.04.2018 - BAB 17 - Total gefälschte ital. ID-Card: Ein marokkanischer Staatsangehöriger wies sich im Rahmen einer Kontrolle mit einer italienischen ID-Card aus. Bei näherer Inaugenscheinnahme durch die Beamten konnte festgestellt werden, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Während der strafprozessualen Bearbeitung stellte der Polizeipflichtige ein Schutzersuchen. Er wurde nach der Beanzeigung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet.

Des Weiteren wurden durch Fahndungsabfragen in polizeilichen Informations- und Recherchesystemen im Gesamtzeitraum 29 gesuchte/ausgeschriebene Personen bzw. Sachen aufgefunden. Zusätzlich wurden 24 Straftaten zur Anzeige gebracht. U.a. wegen Urkundenfälschung, Körperverletzung, Sachbeschädigung aber auch mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz kamen zur Anzeige.

Herausragend unter diesen Straftaten war der Fall eines tschechischen Staatsangehörigen, welcher am 29.04.2018 auf der BAB 17 kontrolliert wurde und zur Kontrolle keinen Führerschein vorweisen konnte. Nach Rücksprache mit der deutsch-tschechischen Kontaktdienststelle in Petrovice konnte ermittelt werden, dass dem Fahrer seit 11 Jahren der Führerschein entzogen wurde. Zuständigkeitshalber erfolgt die strafprozessuale Bearbeitung durch das Autobahnpolizeirevier Dresden.

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