Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von kriminellen Strukturen

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0631 Die Polizei Dortmund hat in der Nacht zum 1. Mai zusammen mit der Stadt Dortmund sowie dem Hauptzollamt Dortmund zahlreiche Gaststätten kontrolliert. Ziel waren insbesondere die sogenannten "Shisha-Bars".

Schwerpunkt war die Dortmunder Innenstadt, Hombruch und Hörde. Insgesamt kontrollierten die Beamten sieben Gaststätten. 128 Personen wurden angetroffen und polizeilich überprüft. In mehreren Shisha-Bars wurde unversteuerter Tabak aufgefunden. Insgesamt folgen sieben Anzeigen durch das Hauptzollamt.

Durch die Stadt Dortmund wurden ebenfalls mehrere Anzeigen geschrieben: U.a. wegen einer provisorischen Gasleitung und dem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. In diesem Fall, ein Wiederholungsfall, erwartet den Betreiber ein Bußgeld von 3.200 Euro. Rauchen ist teuer.

Polizeibeamte stellten zudem einen Schlagring und ein Einhandmesser sicher. Die Beamten schrieben Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei zwei Personen konnten größere Mengen Betäubungsmittel festgestellt werden. Auch hier warten die ehemaligen Besitzer jetzt auf die Strafanzeige. Bei weiteren Überprüfungsmaßnahmen in der Dortmunder Innenstadt nahmen die Beamten eine Person fest. Gegen diese Person lag ein Abschiebehaftbefehl vor. Bei einem polizeibekannten Dealer konnten 700 Euro in bar gefunden werden. Im Rahmen der Gewinnabschöpfung stellten die Beamten das Geld sicher.

"Wir wollen und werden mit weiteren Schwerpunkteinsätzen deutliche Zeichen gegen kriminelle Strukturen setzen! Unser Ziel ist es, Erscheinungsformen wie Drogenkriminalität, Hehlerei und andere Straftaten im Ansatz zu bekämpfen. Wir werden dabei konsequent und mit niedriger Einschreitschwelle vorgehen!" betont Polizeipräsident Gregor Lange.

Als Nachschlag wäre noch ein mutmaßlicher "Medikamenten-Händler" zu erwähnen. Er führte eine größere Menge "blauer" Tabletten für Männer im Handschuhfach mit sich. Jedoch nicht die echten und angeblich alle für den Eigenbedarf. Anzeige wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz folgt.

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