Hamburg (ots) - Harburg: Gehbehinderte Frau mit Rollator im Bekleidungsgeschäft bestohlen- Zivilfahnder der Bundespolizei nehmen Diebes-Duo fest- Gestohlenes Bargeld im BH einer Beschuldigten aufgefunden-
Am 03.05.2018 gegen 13.00 Uhr nahmen Zivilfahnder der Bundespolizei nach einer Fahndung gegen Taschendiebe ein Diebes-Duo (w.25,w.37) in einem Bekleidungsgeschäft in Hamburg-Harburg vorläufig fest.
Das Duo geriet bereits im Hamburger Hauptbahnhof durch das tätertypische Verhalten in das Visier der eingesetzten Fahnder. Offensichtlich suchten die Frauen zielgerichtet nach geeigneten Opfern. Die beiden Frauen fuhren im weiteren Verlauf mit einer S-Bahn der Linie S 31 bis zum S-Bahnhaltpunkt Harburg-Rathaus. Dort verließ das Duo die S-Bahnstation und begab sich zielstrebig in ein Bekleidungsgeschäft. Im Rahmen der durchgeführten Observation beobachteten die eingesetzten Fahnder anschließend einen dreisten Diebstahl.
In dem Bekleidungsgeschäft konnte das Duo dann sehr schnell ein geeignetes Opfer ausfindig machen. Eine gehbehinderte Frau schaute sich Bekleidung an und war dementsprechend abgelenkt. Das Diebes-Duo ging dann professionell und arbeitsteilig vor. Eine Tatverdächtige (w.25) entwendete blitzschnell aus der im mitgeführten Rollator abgelegten Handtasche die Geldbörse (Inhalt: 630 Euro Bargeld, Ausweise) der Geschädigten. Die zweite Beschuldigte deckte die Tathandlung ab. Das Duo verließ nach der Tat zügig das Geschäft und begab sich in ein WC einer Bäckerei. Dort wurde das Bargeld entnommen und die Geldbörse liegengelassen.
Nach Verlassen der Bäckerei erfolgte die Festnahme des Duos durch Zivilfahnder der Bundespolizei. Die Beschuldigten wurden anschließend mit einem Funkstreifenwagen dem PK 46 der Polizei Hamburg zugeführt. Bei der Durchsuchung der Kleidung wurde bei einer Beschuldigten das zuvor entwendete Bargeld im BH aufgefunden und sichergestellt.
Gegen die Beschuldigten aus Bergedorf und Heimfeld wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die bulgarischen Staatsangehörigen mussten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Die weiteren Ermittlungen werden zuständigkeitshalber vom LKA geführt.
Im Anschluss erschien die Geschädigte (w.62) aus Harburg völlig aufgelöst im PK 46 um den Diebstahl zur Anzeige zu bringen. Die eigentliche Tat hatte die Frau nicht bemerkt. Der Geschädigten konnten die zuvor entwendete Geldbörse sowie das Bargeld in der Höhe von 630 Euro wieder ausgehändigt werden.
"Achten Sie auf Taschendiebe! Führen Sie Handys und Geldbörsen nur in geschlossenen Innentaschen mit sich. Lassen Sie ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt stehen und legen Sie Handtaschen beim Einkaufen nie unbeaufsichtigt ab.
Weitere Informationen zum Thema Taschendiebstahl erhalten Sie unter www.bundespolizei.de
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://twitter.com/bpol_nord