Mönchengladbach (ots) - Die Mönchengladbacher Kriminalpolizei hat einen Fall der vorsätzlichen Brandstiftung geklärt. Heute ist gegen einen 33-jährigen Mönchengladbacher ein Haftbefehl erlassen worden. Hintergrund ist ein Brand vom 21.05.2017 an der Krefelder Straße, bei welchem in den frühen Morgenstunden Gewerberäume eines Handels für Bodenbeläge vollständig ausgebrannt waren. Die Feuerwehr war mit mehreren Löschzügen über Stunden mit der Brandbekämpfung befasst.Die Feststellungen der Brandermittler und eine Begutachtung durch einen Brandsachverständigen ergaben, dass von einer mutwilligen Brandlegung auszugehen war. In einer Pressemeldung vom 24.05.2017 wurde bereits darüber berichtet. Intensive und umfangreiche Ermittlungen konkretisierten einen Tatverdacht gegen den Geschäftsführer. Der 33-Jährige wurde am Donnerstag (03.05.2018) in seiner Wohnung festgenommen. In der polizeilichen Vernehmung räumte er die vorsätzliche Legung des Feuers ein, bei welcher er flüssige Brandbeschleuniger benutzt hatte. Der Beschuldigte wurde heute einem Haftrichter vorgeführt, der wegen vorsätzlicher Brandstiftung die Untersuchungshaft anordnete.(ha)
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