+++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf der A1 im Einsatz +++ Zahlreiche Mängel an 42 Fahrzeugen festgestellt +++

Verrutschte Ladung auf der Ladefläche eines Sattelaufliegers Bildrechte: Polizeidirektion Oldenburg

Oldenburg (ots) - Am Donnerstag, 03.05.2018, von 08:45 bis 15:30 Uhr, haben 25 speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durchgeführt.

Bei der Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd in Fahrtrichtung Bremen wurden insgesamt 45 Fahrzeuge in Augenschein genommen. An 42 Fahrzeugen fanden die Polizistinnen und Polizisten Mängel. Diese reichten neben allgemeinen Verstößen, von Überladung, mangelhafter Ladungssicherung über fehlende Genehmigungen bis hin zu abfallrechtlichen Verstößen und Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht. In sieben Fällen musste die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der jeweiligen Mängel untersagt werden.

Eine 43-jährige Fahrerin war mit ihrem Bulli und Anhänger auf den Weg von Leer nach Rotenburg. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten zunächst fest, dass im Bulli drei Gasflaschen völlig ungesichert befördert wurden. Weiter ergab eine Kontrollwägung des Anhängers, dass dieser um über 20 Prozent überladen war. Die Weiterfahrt konnte mit dem Anhänger nicht gestattet werden. Die Frau erwartet ein Bußgeld von über 300 Euro.

Ein 53-jähriger Gladbacher überführte eine Baumaschine aus dem Raum Gladbach nach Hamburg. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizeibeamten technische Mängel fest, die eine Vorführung beim TÜV erforderlich machten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Feststellbremse des Aufliegers keine ausreichende Bremswirkung hatte. Die Fahrt bis zum Entladeort konnte dennoch gestattet werden. Weiterhin waren an dem Auflieger sog. rote Händlerkennzeichen angebracht. Hier muss die weitere Überprüfung ergeben, ob es sich um eine erlaubte Überführungsfahrt gehandelt hat. Sollte dieses nicht der Fall sein, erwarten sowohl den Fahrer als auch den Eigentümer der Kennzeichen Strafverfahren wegen Verdacht des Kennzeichenmissbrauches.

Ein 31-jähriger Rumäne, der mit seinem Sattelzug Flugzeugteile nach Bremen beförderte, durfte nach erfolgter Kontrolle zunächst auch nicht weiterfahren, da die Ladung völlig ungesichert transportiert wurde. Weiterhin stellten die Beamten bei der Überprüfung der einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten nicht unerhebliche Verstöße fest. Erst nach ordnungsgemäßer Ladungssicherung konnte die Weiterfahrt gestattet werden. Der Fahrer musste noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 930 Euro bezahlen.

Bei der Kontrolle eines 44 Jahre alten Senegalesen mussten die Beamten feststellen, dass der Mann mit seinem Bulli ca. 50 alte Kühlgeräte von Emsdetten nach Hamburg transportieren wollte. Der Fahrer konnte vor Ort keine Transportgenehmigung für den Abfalltransport vorlegen. Ferner ergab eine Kontrollwägung, dass der Bulli um über 10 Prozent überladen war. Das hatte zur Folge, dass 20 Kühlschränke an geeigneter Stellte abgeladen werden mussten. In Bezug auf die erforderlichen Genehmigungen muss im Nachgang der Kontrolle geprüft werden, ob der Auftraggeber eine entsprechende Transportgenehmigung hatte. Sollte dieses nicht der Fall sein, erwarten sowohl den Fahrer als auch den Auftraggeber des Abfalltransportes Strafverfahren wegen Verdacht des unerlaubten Umgangs mit Abfällen.

Bei der Kontrolle eines 67-jährigen Rumänen, der mit seinem Sattelzug auf dem Weg nach Bremen war um dort Ladung aufzunehmen, wurden massive Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Der Rumäne konnte seine Fahrt erst fortsetzen nachdem er eine zuvor angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von 3.240 Euro bezahlt hatte. Den Verantwortlichen der Firma könnte nun ebenfalls ein hohes Bußgeld erwarten. Dieses müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Die Bearbeitung der Verstöße erfolgt im Weiteren durch das Bundesamt für Güterfernverkehr (BAG).

Ein 69-jähriger Rumäne beförderte mit seinem Sattelzug 20 sog. Big Bags, Ladungsgewicht ca. 25 Tonnen, Getreideprodukte von England nach Bremen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Ladung bereits verrutscht war und der Sattelauflieger in Schieflage geraten war (siehe Foto). Dem Fahrer wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Erst nach Durchführung der Ladungssicherung, die unter Zuhilfenahme eines Kranes erfolgte und mehrere Stunden dauerte, konnte die Weiterfahrt gestattet werden. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Euro bezahlen.

Ein 59-jähriger dänischer Fahrzeugführer war auf dem Rückweg von einer Reise nach Frankreich. Auf der Ladefläche seines Transporters stellten die Beamten fest, dass er sechs Kanister mit jeweils 25 Litern Kraftstoff beförderte. Diese Behältnisse waren nicht gesichert und der Kraftstoff schwappte schon teilweise aus den Behältnissen heraus (siehe Foto). Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Erst nach erfolgter ordnungsgemäßer Ladungssicherung sowie Reinigung konnte der Fahrer seine Fahrt nach Dänemark fortsetzen. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 330 Euro mussten zudem noch vor Ort bezahlt werden.

Ein 41-jähriger Mann aus Gütersloh war mit seinem Sattelauflieger, der mit einem Mähdrescher beladen war, auf dem Weg von Harsewinkel nach Lübeck. Bei der Kontrolle des Schwertransportes stellten die Beamten fest, dass der Transport schwerer war als die Genehmigung es gestattete. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Da eine neue, dem tatsächlichen Gewicht angepasste Genehmigung nicht zeitnah ausgestellt werden konnte, wurde durch das verantwortliche Unternehmen ein zusätzlicher Sattelzug zur Rastanlage entsandt. Teile der Ladung wurden umgeladen, um das ursprünglich genehmigte Gesamtgewicht wieder zu erreichen. Dem Fahrer droht ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro. Zudem wird gegen das verantwortliche Unternehmen ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet.

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