Hamburg (ots) - Fehlender Fahrschein im ICE wird Jugendlichem zum Verhängnis-
Am 06.05.2018 gegen 23.00 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Jugendlichen (m.17) im Hamburger Hauptbahnhof fest. Zuvor konnte der junge Fahrgast in einem ICE auf der Fahrt von Hannover nach Hamburg gegenüber einer Zugbegleiterin keinen Fahrschein vorweisen. Der Jugendliche wollte sich nicht ausweisen und auch keinen Fahrschein (ausreichend Bargeld führte der 17-Jährige bei sich) nachlösen. Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei bei Einfahrt des ICE im Hamburger Hauptbahnhof zur Feststellung der Personalien angefordert.
Die Überprüfung der Daten ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der Jugendliche wurde mit einem Sicherungshaftbefehl gesucht. 2017 wurde der Jugendliche wegen Diebstahlsdelikten zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Da der 17-Jährige gegen Auflagen / Weisungen verstoßen hatte und zudem auch noch unbekannten Aufenthalts war wurde der Sicherungshaftbefehl von einem Amtsgericht beschlossen. Gegen den 17-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung (Fahren ohne Fahrschein im ICE) eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der marokkanische Staatsangehörige einer Haftanstalt zugeführt.
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