Everswinkel. Keine Hinweise auf Fremdverschulden – Ergänzung zu den Pressemitteilungen vom 6.5.2018, 3:54 Uhr und 7.5.2018, 13:37 Uhr

Warendorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Kreispolizeibehörde Warendorf

Bei der heute (8.5.2018) durchgeführten Obduktion des am 6.5.2018 bei einem Brand in Everswinkel Verstorbenen haben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden ergeben. Der 50-Jährige starb durch eine Rauchgasintoxikation. Es deutet alles darauf hin, dass der Everswinkler mit einer Zündquelle eingeschlafen ist. Über die bisherigen Ermittlungen hinaus, wird kein weiterer Sachverständiger hinzugezogen.

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