Görlitz (ots) - Bundespolizisten beendeten am Donnerstagabend auf der BAB 4 die Reise zweier Georgier - am heutigen Freitag, den 11. Mai 2018 erfolgte die Zurückschiebung nach Polen
Die 26 - und 41-jährigen Männer wurden am Donnerstagabend, den 10. Mai 2018 an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf als Fahrer und Beifahrer eines Ford Mondeo mit polnischer Zulassung festgestellt. Bei der Kontrolle ergaben sich widersprüchliche Aussagen zu ihren Reisegründen.
Der 26-Jährige beabsichtigte einen Monat durch Europa zu reisen, um sich Inspirationen für seine in Georgien neu gegründete Firma zu holen. Auf Nachfrage, ob er über die notwendigen finanziellen Mittel zur Bestreitung seines Vorhabens verfüge, führte er aus, er habe das Fahrzeug vollgetankt und noch über 20 Euro im Geldbeutel.
Einen mehrwöchigen Aufenthalt in Deutschland, Belgien und Italien nannte der 41-Jährige als Grund seiner Reise. Freunde deren Adresse er leider nicht nennen konnte, würden für die Kosten seines Aufenthaltes aufkommen. Barmittel oder Kreditkarten führe er keine mit.
Eine Weiterreise nach Deutschland kam wegen der unglaubwürdigen Legende für beide Männer nicht in Betracht. Die mitgeführten 20 Euro stellten für die geplante Europareise keine ausreichende finanzielle Basis dar.
Beiden Georgiern wurde das Reiserecht durch die Bundespolizei aberkannt.
Im Anschluss wurden die Männer nach Polen zurückgeschoben und den polnischen Behörden übergeben.
Hinweis:
Georgische Staatsangehörige, die Inhaber eines biometrischen Reisepasses sind, benötigen seit dem 28. März 2017 kein Visum mehr für einen geplanten Kurzaufenthalt (für 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen) im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten und der assoziierten Schengen-Staaten.
Die Visumfreiheit gibt georgischen Staatsbürgern kein bedingungsloses Recht auf Einreise und Aufenthalt im Schengen Raum. Die Mitgliedstaaten können das Recht auf Einreise und Aufenthalts, unter anderem dann verweigern, wenn keine ausreichenden finanziellen Mittel für den beabsichtigten Aufenthalt und die Rückkehr in Herkunfts- oder Heimatland vorhanden sind.
Näheres siehe auch: https://tiflis.diplo.de/ge-de/service/visum
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