Halle (ots) - Am Montag, den 14. Mai 2018 fiel einer Streife der Bundespolizei auf dem Hauptbahnhof Halle gegen 21.30 Uhr ein bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretener Mann auf. Da den Bundespolizisten bekannt war, dass gegen den 25-Jährigen ein Hausverbot der Deutschen Bahn für den Hauptbahnhof Halle vorlag, sprachen sie ihn an. Der Abgleich seiner Personalien im Datenbestand der Polizei ergab dann auch gleich noch zwei Feststellungen: Zum einen benötigte die Staatsanwaltschaft Leipzig seine aktuelle Adresse, zum anderen wurde er durch die Staatsanwaltschaft Halle per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Demnach wurde er im Januar 2018 durch das Amtsgericht Merseburg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 300 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Der Mann wurde festgenommen. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle überstellt. Zudem fertigten die Bundespolizisten die Strafanzeige wegen des aktuellen Hausfriedensbruchs und informierten die Staatsanwaltschaft Leipzig über den Verbleib des Mannes.
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