Mettmann (ots) - Am Dienstagabend des 15.05.2018, gegen 18.00 Uhr, fiel einem Kradfahrer aus der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann, auf der Düsseldorfer Straße in Langenfeld, ein ungewöhnliches Fahrzeuggespann auf. Ein weißer Kleintransporter des Typs Mercedes Sprinter zog einen Anhänger mit Tandemachse, auf dem nochmals ein baugleicher Mercedes Sprinter geladen war. Das Zugfahrzeug war mit roten Händler-Kennzeichen versehen und der gezogene Anhänger hatte eine Zulassung in Weißrussland.
Bei der durchgeführten Kontrolle und Durchsicht vorgelegter Fahrzeugpapiere ergab sich schnell der Verdacht, dass die erlaubte Anhängelast des ziehenden Sprinters deutlich überschritten sein könnte. Eine angeordnete und durchgeführte Kontrollwägung ergab Gewissheit. Einer zulässigen Anhängelast von 2.000 kg des Sprinters stand eine tatsächliche Anhängelast von 2.700 kg gegenüber. Nach Abzug vorgeschriebener Toleranzwerte ergab sich eine vorwerfbare Gewichtsüberschreitung von 34 Prozent.
Die Polizei brachte die Überladung zur Anzeige. Der 43-jährige Fahrer des Gespanns, mit Wohnort in Weißrussland, musste noch vor Ort eine Sicherheitsleistung von über 400,- Euro erbringen. Das Gespann durfte nicht mehr weiterfahren und der geladene LKW wurde an einem geeigneten Standort im nahen Industriegebiet abgestellt.
Bezüglich der fragwürdig erscheinenden Verwendung von roten (Händler)-Kennzeichen am ziehenden Sprinter wurden weitere Ermittlungen eingeleitet. Hierzu wird das zuständige Straßenverkehrsamt in Dresden unterrichtet werden.
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