BPOLI EF: Messer im Handgepäck führt zur Anzeige

Erfurt (ots) - Heute früh, gegen 4:45 Uhr, stellten Luftsicherheitsassistenten am Flughafen Erfurt-Weimar ein Einhandmesser im Handgepäck eines Flugreisenden fest. Dieses war beim Röntgen des Rucksacks eines 56-jährigen Deutschen aufgefallen. Weil das Führen eines derartigen Messers in der Öffentlichkeit verboten ist, leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Mann ein. Außerdem stellt das Messer einen verbotenen Gegenstand nach dem Luftsicherheitsgesetz dar und darf nicht in Luftfahrzeuge und in den nicht allgemein zugänglichen Bereich von Flugplätzen im Handgepäck mitgeführt oder an sich getragen werden. Das Messer wurde sichergestellt. Seine Reise nach Heraklion konnte der Mann fortsetzen.

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