München (ots) - Das Pfingstwochenende steht unmittelbar bevor - und damit die vermutlich reisestärksten Tage im Freistaat. In den kommenden 16 Tagen wird - u.a. wegen der bayerischen Schulferien - auch an den Münchner Bahnhöfen wieder mit einem hohen Aufkommen von Reisenden gerechnet.
Schnell noch Proviant kaufen, dann zum Zug - erst bei der Fahrscheinkontrolle in der Bahn bemerken Sie den Verlust Ihrer Geldbörse, samt Bargeld, Scheckkarten, Ausweispapieren und Ticket!
Sie sind mit Ihrer Nichte unterwegs, haben aber keine Bestätigung der Erziehungsberechtigten der Reisezustimmung - während der polizeilichen Überprüfung fährt der Zug ohne Sie ab.
Wie Sie derartiges vermeiden, dazu helfen Ihnen die nachfolgenden Tipps der Bundespolizei:
Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente. Dazu gehört unbedingt ein Blick in den Pass. Auch die Überprüfung der Fahrkarte auf Zugbindung und Reisetag bewahrt ggf. vor unnötigen und leicht vermeidbaren Schwierigkeiten. Sollte die Reise ins Ausland gehen gilt weltweit: jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument! Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel. Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.
Sollten minderjährige Kinder mit Verwandten oder Freunden - insbesondere ins Ausland - reisen, sollten alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist.
Unser Tipp: eine schriftliche Einverständniserklärung mitführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten.
Zum Wohl der Kleinen und zum Schutz vor Kindesentziehungen bzw. -entführungen werden Bundespolizisten insbesondere bei ausreisen aus dem Bundesgebiet genauer hinschauen und dies im Einzelfall überprüfen. Im Verdachtsfall werden die Beamten eine Ausreise oder Weiterfahrt solange untersagen, bis Klarheit über die Beziehung zwischen Kind und Begleiter herrscht.
Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind beliebtes Ziel von Dieben.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper.
Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an Bahnhöfen als auch an Flughäfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Bahn-oder Flugbetrieb beeinträchtigen, sogar zu Zug- oder Flugversäumnissen führen. Auch deshalb sollten Sie Ihr Gepäck immer im Blick behalten. Melden Sie verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei oder dem Bahnpersonal.
Und wenn - widererwarten - Probleme auftreten? Sprechen Sie die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei an Bahnhöfen oder Flughäfen direkt an. Sie helfen Ihnen gerne, damit Ihre Ferien und Ihr Urlaub "die schönste Zeit des Jahres" bleibt.
Rückfragen bitte an:
Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
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