Hagen - Ibbenbüren (ots) - Die "Schwarzfahrt" eines 20-jährigen Marokkaners führte Sonntagabend (20. Mai) zu einem gestohlenen Smartphone. Zudem durfte sich der Asylbewerber gar nicht in Hagen aufhalten.
Gegen 19:35 Uhr überprüften Bundespolizisten den 20-Jährigen im Hagener Hauptbahnhof, weil er einen Zug ohne Fahrschein benutzt hatte. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Asylbewerber aus Ibbenbüren sich gar nicht in Hagen aufhalten durfte. Das Ausländeramt hatten seinen Aufenthalt auf den Regierungsbezirk Münster beschränkt.
Zudem hatte der Marokkaner ein gestohlenes Smartphone dabei. Das Gerät war erst am 13. Mai im Düsseldorfer Hauptbahnhof gestohlen worden. Auf Vorhalt erklärte der 20-Jährige, dass er das Telefon von einem Freund in Köln käuflich erworben hatte.
Gegen den Marokkaner leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung und Hehlerei, zudem ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Asylgesetz ein.
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