Burkau / Uhyst (ots) - Auf der BAB 4 am Parkplatz Uhyst wurde am 21. Mai 2018 ein polnischer Staatsangehöriger mit seinem Fahrzeug einer Kontrolle durch die Bundespolizei unterzogen. Die Überprüfung ergab, dass gegen den 31-jährigen Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorlag. Er wurde durch das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 1077,- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Diebstahls verurteilt. Der Mann konnte den geforderten Betrag begleichen und seine Reise fortsetzen. Allerdings nicht wie zuvor als Fahrer, sondern als Beifahrer, denn eine gültige Fahrerlaubnis besaß der Mann nicht. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gegen ihn sogleich eine weitere Strafanzeige erstattet. Auch der nunmehrige Fahrer, der der Halter des Fahrzeuges ist, kam nicht ungeschoren davon, wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, erhielt auch er eine Strafanzeige.
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