Bochum (ots) - Nachtrag zur Pressemeldung vom 20. Mai 2018 - Messerangriff auf Spielplatz
Der am 19.05.2018 durch die Richterin des AG Witten verkündete Haftbefehl wurde auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gestützt. Seit diesem Tag befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Einer der beiden Verletzten konnte bereits aus der stationären ärztlichen Behandlung entlassen werden, Lebensgefahr besteht aktuell nicht mehr. Die Ermittlungen dauern, auch soweit Blutproben entnommen und untersucht wurden, weiterhin an.
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