Stralsund, Rügen, Lübeck, Berlin (ots) - Nach umfangreichen Ermittlungen erfolgte am heutigen Tag (23. Mai 2018) ein Schlag gegen mutmaßlich gewerbsmäßige Schleuser. In den Vormittagsstunden erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen durch rund 150 Beamte der Bundespolizei und des Zolls in insgesamt zehn Durchsuchungsobjekten nach erwirkten Durchsuchungsbeschlüssen und die Vollstreckung von Haftbefehlen gegen zwei Hauptbeschuldigte. Im Rahmen der Maßnahmen konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden.
In den Vormittagsstunden des 23. Mai 2018 wurden durch Bundespolizei und Zoll zeitgleich Einsatzmaßnahmen in Wohnungen und Geschäftsräumen auf den Inseln Rügen und Hiddensee, sowie in Berlin und Lübeck durchgeführt. Hierbei kamen Kräfte der Bundespolizeiinspektion Stralsund, der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, der Bundespolizeiabteilungen Ratzeburg und Berlin, sowie einer Diensthundestaffel mit insgesamt 16 Diensthunden der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und des Hauptzollamtes Stralsund zum Einsatz. Zu den insgesamt sieben vollstreckten Durchsuchungsbeschlüssen konnte eine Haupttäterin in Bergen auf Rügen und ein Haupttäter in Prora vorläufig festgenommen werden. Ein durch die Hauptbeschuldigten genutzter Mercedes Benz Vito stand als unterschlagenes Fahrzeug in Fahndung und wurde zusätzlich sichergestellt.
Die Bundespolizeiinspektion Stralsund führte bereits seit 2017 ein umfangreichreiches Ermittlungsverfahren mit dem Hauptzollamt Stralsund gegen die beiden Hauptbeschuldigten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch. Die aus Russland und der Ukraine stammenden Täter stehen im Verdacht, für unerlaubt eingereiste ukrainische und moldauische Staatsangehörige, den Aufenthalt und die unselbständige (illegale) Arbeitsaufnahme im Handwerksgewerbe organisiert zu haben. Zusätzlich sollen die Beschuldigten auch europäische Staatsangehörige aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Lettland beschäftigt haben, für welche die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden sein sollen. Hierdurch sollen sie nicht nur einen erheblichen Vermögensvorteil erlangt haben, sondern zudem einen Sozialversicherungsschaden über einer Million Euro verursacht haben.
Die Beschuldigten dürften nach ersten Ermittlungen dem Staat eine im siebenstelligen Bereich liegende Schadensumme zugefügt haben. Die Bundespolizeiinspektion Stralsund führt das entsprechende Ermittlungsverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft Rostock weiter.
Die Taten werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu max. zehn Jahren geahndet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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