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Hamburg (ots) - Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art im Zeitraum 25. bis 27. Mai 2018 im Hauptbahnhof Hamburg.
Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge charakterisieren die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich und beeinflussen das subjektive Sicherheitsgefühl von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Hamburg konnte festgestellt werden, dass bei polizeilichen Sachverhalten vermehrt Messer mitgeführt und in Einzelfällen auch benutzt werden. Dies ist insbesondere in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden feststellbar.
Insbesondere an einem hochfrequentierten Bahnhof wie in Hamburg stellt dieses eine erhebliche Gefahr für Reisende dar.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover auch zur Aufhellung des Dunkelfeldes ein temporäres Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie von Messern aller Art für alle Personen ausgesprochen, die sich im Hauptbahnhof Hamburg aufhalten.
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Gegen den Betroffenen kann darüber hinaus ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Hamburg erlassen werden. Die Bundespolizei wird darüber hinaus anlassbezogen einen zukünftigen Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender gemäß § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung anregen.
Straftaten/Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz (WaffG) werden gesondert verfolgt.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung überwachen.
Die Verbote gelten am kommenden Wochenende im Zeitraum - Freitag, 25. Mai 2018 ab 20:00 Uhr bis Samstag, den 26. Mai 2018, 06:00 Uhr sowie am - Samstag, 26. Mai 2018 ab 18:00 Uhr bis Sonntag, den 27. Mai 2018, 06:00 Uhr.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.
Die Bundespolizei bittet alle Reisenden um Beachtung der Allgemeinverfügung.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
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